Allgemeine Geschäftsbedingungen / Widerrufsbelehrung von Langlauf Schuhbedarf

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Langlauf Schuhbedarf GmbH
Geschäftsführer: Daniel Schwarz

Am hohen Teich 11
44359 Dortmund

Tel. 0049 231 171999 Fax 0231 171990

Oder per e-mail an: langlauf.schuhbedarf@t-online.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung


Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines
1. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen durch uns, auch laufender und künftiger Geschäftsverbindungen. Der Einbeziehung fremder Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2.Sämtliche Abreden einschließlich der Einbeziehung anderer Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten andere Geschäftsbedingungen als unsere Vertragsbestandteil werden und uns in einer wesentlichen Regelung schlechter stellen als nach den folgenden Bedingungen, so sind wir berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist zurückzutreten.

§ 2 Preise
Maßgeblich sind unsere zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Konditionen und Preislisten (zzgl. MwSt) vorbehaltlich einer durch Preissteigerung wesentlicher Vorprodukte notwendig werdenden Preiserhöhung für den Lieferzeitpunkt. Bei einem Warenwert von Standardware über 150 Euro sind Porto und Verpackungskosten frei.

§ 3 Gefahrübergang und Lieferung
1. Die Lieferung erfolgt ab unseren Werken (EXW). Mit Bereitstellung/Bestimmung der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs/der Verschlechterung über.

2. Soweit Liefertermine oder -fristen in der Auftragsbestätigung genannt sind, gelten diese grundsätzlich als unverbindlich.

3. Die Nichteinhaltung von Lieferterminen und -fristen berechtigt zur Geltendmachung von Rechten erst nach angemessener, mindestens 14 Werktage betragender Nachfrist.

4. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen sowie solchen unverschuldeten Betriebsstörungen, die länger als eine Woche dauern oder voraussichtlich dauern werden, verlängert sich die Lieferfrist angemessen.

5. Erbringen wir den Nachweis der sorgfältigen Auswahl unseres Zulieferers, der uns vertragswidrig nicht beliefert, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen, sofern uns keine Ersatzbeschaffung zuzumuten ist. Im Falle der Unmöglichkeit der Belieferung durch den Lieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6. Schadensersatzansprüche bei Leistungsverzug oder Unmöglichkeit beschränken sich auf den Ersatz nachgewiesener Mehrkosten (Deckungskauf auf Basis dreier Vergleichsangebote). Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. 

7. Wir sind aus betrieblichen Gründen zur Teillieferung berechtigt, soweit diese den Kunden nicht unzumutbar belastet. Rechte aus Verzug oder Mängelgewährleistung bleiben auf die jeweiligen Teillieferungen beschränkt.

8. Ist die Ware auch nach vorheriger angemessener Fristsetzung unberechtigt nicht an oder abgenommen, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 20 % der Auftragssumme zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens oder der Nachweis eines geringeren Schadens sind dadurch nicht ausgeschlossen.

9. Bei wesentlicher nachweisbarer Vermögensverschlechterung sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, alle offenstehenden Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

§ 4 Zahlung
1. Die Rechnungen sind sofort nach Zugang fällig und zahlbar innerhalb der auf unserer Rechnung angegebenen Frist in verlustfreier Kasse ohne Abzug. Sollte auf der Rechnung auch die Möglichkeit eines Skontoabzuges innerhalb eines bestimmten Zeitraumes angeboten werden, so kann dieser bei Einhaltung des vorgegebenen Ablaufdatums beim Zahlungsausgleich wahrgenommen werden (in der Regel gilt: Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto, innerhalb von 30 Tagen rein netto).

2. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge ist nur zulässig, wenn die Forderung durch uns unbestritten oder anerkannt ist oder rechtskräftig festgestellt wird.

§ 5 Beschaffenheit, Gewährleistung
1. Für die Festlegung der Beschaffenheit der Ware ist allein die Bestellung maßgeblich. Die Tauglichkeit der Ware für die beabsichtigten Zwecke insbesondere in Bezug auf die Versorgung des Patienten ist nicht Gegenstand der Warenbeschaffenheit. Handelsübliche und geringe technisch nicht vermeidbare Abweichungen, sowie ein in der Natur der Beschaffenheit der Waren liegender Verschleiß stellen keinen Mangel dar. Jegliche Gewährleistung erlischt bei Veränderungen an der Ware, die über einen Einbau nach dem Stand der Technik hinausgehen.

2. Die Ware ist direkt bei Erhalt auf offene Mängel hin zu überprüfen. Das bedeutet insbesondere, dass Beschädigungen eines Versandpaketes bereits bei Übergabe reklamiert werden müssen und der Paketzusteller gemeinsam mit dem Empfänger eine Schadensbestätigung ausfüllen muss. Andernfalls bleibt dem Empfänger noch die Möglichkeit, die Annahme des Paketes wegen Beschädigung zu verweigern. Im Falle der Annahmeverweigerung ist die Firma Langlauf Schuhbedarf Schröder & Mester GmbH unverzüglich zu informieren, damit Ersatz geliefert werden kann. Sollte sich im Falle der vorbehaltlichen Warenannahme tatsächlich ergeben, dass der Inhalt des Paketes beschädigt wurde, müssen die Ansprüche innerhalb von 4 Tagen gegenüber der Fa. Langlauf Schuhbedarf Schröder & Mester GmbH geltend gemacht werden.

3. Ist die Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs mit einem Fehler behaftet oder fehlen ihr die zugesicherten Eigenschaften, bessern wir innerhalb von 14 Tagen nach Rückerhalt der Ware nach oder liefern mangelfreie Ersatzware. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Nachlieferung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

4. Unsere Benutzungshinweise sind dem Anwender zugänglich zu machen. Für Schäden Dritter durch Nichteinhaltung dieser Pflicht stellt uns der Kunde von jeglicher Inanspruchnahme frei.

5. Gewährleistungsansprüche verjähren, sofern wir den Mangel nicht arglistig verschwiegen haben, in zwei Jahren nach Übergabe. Für Gebrauchtmaschinen und Gebrauchtwaren gilt als vereinbart, die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche auf ein Jahr zu verkürzen.

6. Ist eine Mängelrüge unbegründet (sei es, dass kein Mangel vorliegt oder dass uns keine Haftung trifft), sind uns die dadurch entstandenen Kosten zu erstatten.

§ 6 Haftung
1. Schadensersatzansprüche gegen uns sind bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, es sei denn, es sind wesentliche Vertragspflichten verletzt. Ersatzansprüche beschränken sich auf den Schaden, den der Kunde im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorausgesehen hat oder vorhersehen konnte (in der Regel 50% des Wertes bemessen nach dem Kaufpreis). Wir haften nicht für vorsätzliches Handeln unserer Erfüllungsgehilfen.

2. Von Haftungsansprüchen Dritter stellt uns der Kunde, soweit er den Schaden zu vertreten hat, frei.

3. Verletzungen von Nebenpflichten berechtigen nur bei schuldhaftem Handeln zum Rücktritt vom Vertrag.

§ 7 Retouren
Die Rücksendung gegen Gutschrift oder der Umtausch von mängelfreier Ware bedarf
unserer Zustimmung. Wir nehmen bis zu 3 Monaten nach Rechnungsdatum nur originalverpackte Ware zurück (gilt nicht für Sonderanfertigungen noch für Sonderbestellungen). Für Rücksendung/ Umtausch von Ware ein Monat nach Rechnungsdatum erheben wir eine 10%ige Bearbeitungsgebühr, nach drei Monaten eine 20%ige.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung (Kontokorrentvorbehalt).

2. Bei Zahlungsverzug sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt. Zur Ausübung dieses Rechtes ist es uns erlaubt, die Räume des Kunden zu den üblichen Geschäftszeiten zu betreten. Diesem ist es untersagt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit mit anderen Waren zu verarbeiten oder zu verbinden. In diesem Fall erwerben wir an der neuen Ware Miteigentum in Höhe des verhältnismäßigen Wertes der Vorbehaltsware und der verbundenen oder neu hergestellten Ware. Der Kunde tritt die Forderungen, die ihm gegenüber Kunden oder Kostenträgern entstehen, bereits jetzt im Verhältnis des Miteigentums an uns ab.

4. Der Kunde bleibt weiterhin zum Forderungseinzug ermächtigt, wovon jedoch unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, unberührt bleibt. Wir machen davon keinen Gebrauch, solange der Kunde seinen Vertragspflichten nachkommt.

5. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls.

§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
1. Erfüllungsort ist stets unser Geschäftssitz.

2. Gerichtsstand ist Dortmund. Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl auch den allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

3. Jegliche Rechtsbeziehung unterliegt dem deutschen Zivil- und Handelsrecht unter Ausschluss der Regelungen des UN-Kaufrechts (CISG).

§ 10 Wirksamkeit der Bestimmungen
1. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

2. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung einer lückenhaften Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die die Parteien getroffen hätten, soweit sie bei Abschluss des Vertrages den Punkt bedacht hätten.

Schroeder & Mester GmbH, 01.01.2000